Das Gesetzesdekret 24/2023, das die in der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Ausdruck gebrachten EU-Grundsätze umsetzt, führt Kriterien für den Schutz von Personen ein, die Verstöße gegen die EU-Gesetzgebung und ihre Durchführungsbestimmungen melden, mit dem Ziel, das Aufdecken, die Gegenüberstellung und die Vorbeugung von rechtswidrigem Verhalten zum Nachteil von Organisationen und des Allgemeininteresses zu ermöglichen.
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Whistleblowern
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Organisatorischer Akt zur Meldung von Verstößen
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Formular für die Meldung rechtswidrigen Verhaltens
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